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   VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21 HAL   

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VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21 HAL (https://dejure.org/2023,44474)
VG Halle, Entscheidung vom 12.10.2023 - 2 A 213/21 HAL (https://dejure.org/2023,44474)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 2 A 213/21 HAL (https://dejure.org/2023,44474)
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Denn es könnten alle Arten von Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB erbracht werden (unter Bezugnahme auf OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - VG Magdeburg, Urteil vom 19. August 2015 - 4 A 260/14 -, juris).

    Die Prognose sei im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (unter Bezugnahme auf OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -).

    Da die Anordnung der Rückbausicherheitsleistung gerichtlich lediglich daraufhin zu überprüfen ist, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Behörde über die voraussichtlichen Rückbaukosten vertretbar ist (OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, Rn. 48, juris), entspricht eine bloße "Neuentscheidung" dem sachdienlichen Klageziel der Klägerin.

    Bei der Bemessung der Kosten des Rückbaus handelt es sich um eine Prognoseentscheidung (OVG LSA, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 2 L 139/15 - juris, Rn. 17; OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, Rn. 48, juris).

    Bei der Prognose der Rückbaukosten ist eine Pauschalierung erlaubt; aber auch im Falle der Pauschale muss die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruhen und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar sein (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341-355, Rn. 34, zuvor OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, Rn. 63, juris; VG Halle (Saale), Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 43/10 -, juris).

    Bei der Bemessung der Höhe der Sicherheit für den Rückbau von Windkraftanlagen darf sich die Behörde an die "Hinweise" des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.06.2005 (http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MBV/GesetzeVWVO/Bau/Windkraft_Sicherheitsleistung_21_6-2005.pdf) anlehnen (OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, Rn. 45, juris, a.a.O.) Die Bemessung der Rückbausicherheit hat die bis zu einem erwartbaren, fernen Ende der Laufzeit voraussichtlich eintretenden Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, juris, zu § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

    Sie ist lediglich daraufhin zu überprüfen, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Behörde über die voraussichtlichen Rückbaukosten vertretbar ist (OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, Rn. 48, juris).

    Sich mit einem Dritten später vertraglich auseinanderzusetzten, entspricht nicht dem Sicherungszweck, dass die Kosten bei Baubeginn bereits gesichert sind (vgl. allgemein auch BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341-355, Rn. 23; zuvor OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09, VG Halle, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 2 A 3/08 - zu einer Rückbausicherheit für Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 5 BauGB).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Bei der Prognose der Rückbaukosten ist eine Pauschalierung erlaubt; aber auch im Falle der Pauschale muss die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruhen und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar sein (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341-355, Rn. 34, zuvor OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, Rn. 63, juris; VG Halle (Saale), Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 43/10 -, juris).

    Für etwa notwendige Festsetzungen der umstrittenen Höhe einer Sicherheitsleistung nach den §§ 232 ff. BGB ist anerkannt, dass sich diese Höhe im Wesentlichen nach dem Zweck zu richten hat, dem die Sicherheitsleistung im einzelnen Fall dienen soll (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, Rn. 62, juris).

    Bei der Bemessung der Höhe der Sicherheit für den Rückbau von Windkraftanlagen darf sich die Behörde an die "Hinweise" des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.06.2005 (http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MBV/GesetzeVWVO/Bau/Windkraft_Sicherheitsleistung_21_6-2005.pdf) anlehnen (OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, Rn. 45, juris, a.a.O.) Die Bemessung der Rückbausicherheit hat die bis zu einem erwartbaren, fernen Ende der Laufzeit voraussichtlich eintretenden Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, juris, zu § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

    Auch verkennt das Gericht nicht, dass, wenn die Rückbausicherheit zu gering bemessen ist, befürchtet werden muss, dass das Solarfeld nach dem (regulären oder vorzeitigen) Ende seiner Laufzeit nicht abgebaut werden könnte, falls die Klägerin den Rückbau nicht durchführte und der öffentlichen Hand die Haushaltsmittel fehlten, um die aus der Bankbürgschaft abrufbaren Gelder für eine Ersatzvornahme aufzustocken (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, Rn. 75, juris).

    Auch verkennt das Gericht hier nicht, dass der jeweilige Bauherr die Sicherheitsleistung nicht als "totes" Kapital hinterlegen muss, sondern "nur" mit den Kosten für die Erbringung der Bankbürgschaft belastet wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, Rn. 74, juris).

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Bei der Prognose der Rückbaukosten ist eine Pauschalierung erlaubt; aber auch im Falle der Pauschale muss die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruhen und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar sein (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341-355, Rn. 34, zuvor OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 12 MS 188/21 -, Rn. 63, juris; VG Halle (Saale), Urteil vom 23. November 2010 - 4 A 43/10 -, juris).

    Sich mit einem Dritten später vertraglich auseinanderzusetzten, entspricht nicht dem Sicherungszweck, dass die Kosten bei Baubeginn bereits gesichert sind (vgl. allgemein auch BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341-355, Rn. 23; zuvor OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09, VG Halle, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 2 A 3/08 - zu einer Rückbausicherheit für Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 5 BauGB).

  • VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14

    Rückbausicherheit bei Erteilung einer Baugenehmigung für eine Biogasanlage

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Denn es könnten alle Arten von Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB erbracht werden (unter Bezugnahme auf OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - VG Magdeburg, Urteil vom 19. August 2015 - 4 A 260/14 -, juris).

    Bei der Bemessung der Höhe sei von einer Betriebsdauer von 30 Jahren auszugehen sowie einem Sicherheitszuschlag wegen tendenzieller Preissteigerungen von ein Prozent pro Jahr als Preissteigerungsrate (unter Bezugnahme auf VG Magdeburg, Urteil vom 19. August 2015 - 4 A 260/14 - Rn. 33, juris).

  • BGH, 30.03.2017 - VII ZR 170/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Bankbürgschaften stellen zwar ein typisches Sicherungsmittel auch für die Rückbausicherheit nach § 71 BauO LSA dar (vgl. allg. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 - VII ZR 170/16 - BGH, Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 57/02 -, juris; vgl. auch VG Halle, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 197/13 - zur Abfallbeseitigungsrecht; vgl. auch Jäde/Dirnberger, BauO LSA, § 71, Rn. 102).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 57/02

    5%-iger Sicherheitseinbehalt durch normale Bürgschaft ablösbar?

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Bankbürgschaften stellen zwar ein typisches Sicherungsmittel auch für die Rückbausicherheit nach § 71 BauO LSA dar (vgl. allg. nur BGH, Urteil vom 30. März 2017 - VII ZR 170/16 - BGH, Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 57/02 -, juris; vgl. auch VG Halle, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 197/13 - zur Abfallbeseitigungsrecht; vgl. auch Jäde/Dirnberger, BauO LSA, § 71, Rn. 102).
  • VG Halle, 27.10.2009 - 2 A 3/08
    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Sich mit einem Dritten später vertraglich auseinanderzusetzten, entspricht nicht dem Sicherungszweck, dass die Kosten bei Baubeginn bereits gesichert sind (vgl. allgemein auch BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5/11 -, BVerwGE 144, 341-355, Rn. 23; zuvor OVG LSA, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09, VG Halle, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 2 A 3/08 - zu einer Rückbausicherheit für Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 5 BauGB).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Dabei verkennt das Gericht nicht den Umstand, dass eine von dem Beklagten geforderte Bankbürgschaft zuverlässig sicherstellt, dass die zum Rückbau der Anlagen erforderliche Geldsumme bereits mit Baubeginn in vollem Umfang zur Verfügung steht, und erreicht damit das Ziel der gesetzlichen Regelung (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 -, Rn. 59, juris).
  • BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Denn das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG enthält das Ziel der Klimaneutralität, das bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staates weiter an relativem Gewicht gewinnt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 BvR 2146/22 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2022 - 1 LB 2/22

    Ermessen; Gesamtpreis; Geschäft der laufenden Verwaltung; Grundstücksteil;

    Auszug aus VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21
    Die Anforderungen an den Ermittlungsaufwand sind dabei nicht zu überspannen (OVG Lüneburg, Urteil vom 10. November 2022 - 1 LB 2/22 -, Rn. 17, juris, zur nicht eindeutig bezifferbaren Wertgrenze für ein Geschäft der laufenden Verwaltung; anders wohl OVG Münster, Beschluss vom 3. November 2022 - 9 B 1077/22 -, LS, juris betreffend eine Prognose über eine zu erwartende Sanktionierung aufgrund eines Verstoßes i.Sv. § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. LFGB im Lebensmittelrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2022 - 9 B 1077/22

    Lebensmittelpranger; Schädlingsbefall; Supermarkt; Mäusekot; Bußgelderwartung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15

    Rückbausicherheit für Biogasanlage

  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 43/10

    Genehmigung einer Windenergieanlage unter der aufschiebenden Bedingung der

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